|
|
Handelsbetriebslehre
1. Begriff: Institutionenlehre der Betriebswirtschaftslehre, deren Erkenntnisobjekte die Handelsbetriebe und deren Führung (Handelsmanagement) sind. In dieser schwerpunktmäßigen Begrenzung auf den Handel im institutionellen Sinn ist der Unterschied zur Handelswissenschaft zu sehen. - Vgl. auch Handelsforschung I. - 2. Ausbildung im Fach Handelsbetriebslehre an Universitäten und Fachhochschulen. Zur Erhaltung der erforderlichen Flexibilität in Forschung und Lehre enthalten die Prüfungsordnungen, v. a. der Universitäten, nur grobe inhaltliche Fixierungen. Bei allen Unterschieden folgende Schwerpunkte: (1) Institutionenlehre des Handels, einschl. Binnenhandelspolitik; (2) Lehre von den Handelsfunktionen, einschl. deren Verteilung im Absatzkanal; (3) Handelsmanagement, meist mit deutlicher Betonung des Handelsmarketings (Übergänge zum Fach Marketing fließend). - 3. Die methodischen Ansätze des Faches lassen sich ebenso grob eingrenzen: (1) systemtheoretischer Ansatz, geeignet zur Beschreibung der Handelsinstitutionen und deren Beziehungen in der Distributionswirtschaft; (2) entscheidungstheoretischer Ansatz, bevorzugt zur Untersuchung der Entscheidungen des Handelsmanagements; (3) warentypologischer Ansatz, liefert Erklärungen für Brancheneinteilung, Betriebsform und Sortimentsentscheidungen.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|