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Handelswissenschaft

1. Begriff: Wissenschaft vom Handel im funktionellen Sinn. - 2. Teilgebiete: a) Gesamtwirtschaftliche Betrachtung: Welthandel, Rohstoffhandel, Rohstoffhandelsabkommen, Beschränkungen des Freihandels, Handelsströme, internationaler Handel, Import-, Exporthandel, Marktordnungen, Institutionen der Distribution von Waren, Konzentration und Kooperation im Handel, Binnenhandelspolitik einschl. der handelsgerichteten Wettbewerbspolitik und -rechtsprechung (in der EG und in der Bundesrep. D.). - b) Einzelwirtschaftliche Betrachtung: Führung von Handelsbetrieben, Handelsmanagement, d. h. betriebswirtschaftliche Analyse sämtlicher unternehmenspolitischen Entscheidungen in allen Funktionsbereichen eines Handelsbetriebes. Während die ältere Handlungswissenschaft die gesamt- und einzelwirtschaftlichen Teilgebiete nahezu gleichgewichtig betonte, wird in der heutigen Handelsbetriebslehre, einer Institutionenlehre der betriebswirtschaftlichen Ausbildung, vielfach der einzelwirtschaftliche Aspekt, v. a. das Handelsmarketing, gegenüber der Institutionenlehre besonders betont. - Vgl. auch Handelsforschung.

 

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