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Kompensationshandel
Tauschhandel, Gegengeschäft. 1. Begriff: Unterschiedliche Vereinbarungen zum wechselseitigen Warenaustausch ohne Transfer von Zahlungsmitteln, wobei die damit verbundene zwischenstaatliche Wertübertragung nur in Form von Gütern bzw. Dienstleistungen erfolgt. Entwicklungsländer praktizieren Kompensationshandel von Kapitalgüterimporten zum Schutz ihrer Zahlungsbilanz und als Hilfe zur weltweiten Vermarktung nicht wettbewerbsfähiger heimischer Güter. - 2. Tauschhandelsformen: a) Kompensationsgeschäft, (Gegenseitigkeitsgeschäft, barter-trade): Tausch von Ware gegen Ware auf der Basis eines Vertrages ohne Finanztransaktionen, wobei Weltmarktpreise als Anhaltspunkte dienen. Wird häufig bei Rohstoffen durchgeführt. - b) Parallelgeschäft, (counterpurchase): Bezeichnet zwei voneinander unabhängige Verträge mit getrennten Zahlungsverpflichtungen, die durch ein Protokoll miteinander verbunden sind, wobei Kontrolle und Abrechnung über sog. Evidenzkonten erfolgen. Der Gegenbezug kann auch auf Dritte (z. B. Banken, Handelshäuser) übertragen werden (Dreicksgeschäft). - c) Direkte Kompensation (Rückkaufgeschäft, Buy-back-Geschäft): Lieferung und Gegenlieferung stehen in technischer Beziehung zueinander. Zur Teilfinanzierung bereitgestellter Produktionsanlagen werden bestimmte Mengen der später hergestellten Waren abgenommen. Mit diesen Kompensationsgeschäften wird oft auch ein Technologietransfer verbunden. - d) Offset-Geschäft: Großlieferungen werden mit umfangreicher, industrieller Kooperation und Entwicklung im Importland verbunden. Technologie- und Know-how-Transfer sind vorgesehen. - 3. Bewertung: Bei Entwicklungsländern werden Kompensationshandel zu Instrumenten der Etablierung langfristiger Handelsbeziehungen, zu einem Medium für Technologietransfer und zur Arbeitsplatzschaffung verwendet, wobei kurzfristig der Absatz von Überschüssen auf Spotmärkten an Bedeutung verliert. Durch Preiszugeständnisse verlieren Kompensationshandel an Wert. Es existieren Schätzungen, daß mehr als 10% des Welthandels über Kompensationshandel abgewickelt werden.
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