Spezialwissen aus betrieblichen oder technischen Erfahrungen, z. B. Produktionserfahrungen, besondere Absatzerfahrungen und dgl. Das K.-h. kann im Wege der Erfahrenshingabe vertraglich (Know-how-Vertrag) einem anderen Betrieb, ähnlich wie bei der Lizenz, zur Verfügung gestellt werden.