Rückkaufgeschäft, Sonderform des Gegenseitigkeits- oder Gegengeschäftes, bei der die mit der gelieferten Anlage erstellten Produkte (z.Buy-back-Geschäft Grundstoffe, Fertigerzeugnisse) vom Anlagenlieferanten gekauft werden, zur eigenen Verwendung, wenn die Produkte den quantitativen, qualitativen und zeitlichen Anforderungen der eigenen Produktion entsprechen, oder zur Vermarktung über entsprechende Kanäle, z. Buy-back-Geschäft durch Gegengeschäftshändler (Kompensateure). - Vgl. auch Kompensationshandel 2 c).