unbearbeitete oder nur wenig bearbeitete Waren, die als Materialgrundlage für die Weiterverarbeitung und den Verbrauch einer Volkswirtschaft dienen. - Arten: a) die im Produktionsvorgang der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Plantagenwirtschaft der Natur abgewonnenen Stoffe; b) die im Arbeitsvorgang des Bergbaus gewonnenen Abbauprodukte, einschl. Gewinnung von Sand. Fertigung von Zement, Kalk, Ziegeln, Glas etc. aus mineralischen Abbauerzeugnissen. - Für die Grundstoffe wird ein besonderer Preisindex berechnet. - Vgl. auch Rohstoffwirtschaft I 2.