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Anleihegeschäft

Übernahme und Unterbringung von Anleihen durch eine Bank oder durch ein Konsortium: (1) durch feste Übernahme, wobei die sog. Plazierung Sache der Banken ist; (2) durch kommissionsweisen Verkauf; (3) durch Vermittlung von Zeichnungen (Zeichnen).

 

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