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Konvertibilität

Konvertierbarkeit. 1. Begriff: Element liberaler Außenwirtschaftspolitik, bei der das Recht besteht, Währungsguthaben in andere Währungen umzutauschen und zu transferieren. Realisierung der Konvertibilität ist eines der Ziele des IWF. - Im System des Goldstandards bedeutete Konvertibilität (Gold-K.) das Recht, eine Währung unbeschränkt zum fixierten Goldpreis gegen Gold einzutauschen. - 2. Arten: a) Volle K.: Konvertibilität ohne jede Einschränkung, d. h. für in- und ausländische natürliche und juristische Personen, für laufende Zahlungen und Kapitaltransaktionen sowie sämtliche Währungen. - b) Beschränkte K.: (1) Bezogen auf Person bzw. Institution: Das Recht zum Umtausch inländischer in fremde Währung kann auf Ausländer bzw. ausländische Zentralbanken beschränkt werden (Ausländerkonvertibilität). (2) Bezogen auf Verwendungszweck: Die Konvertibilität gilt lediglich für Zahlungen aus laufenden Transaktionen (Waren- und Dienstleistungsverkehr) sowie Schuldendienste; Kapitaltransaktionen unterliegen dagegen Beschränkungen. (3) Bezogen auf Währungen: Nur bestimmte Währungen können gegen einheimische Währung eingetauscht werden. - 3. Wirtschaftliche Bedeutung: Förderung der internationalen Arbeitsteilung durch Verzicht auf Beeinträchtigung des Waren- und Dienstleistungsaustausches sowie Ermöglichung internationaler Kapitalbewegungen.

 

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