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Außenwirtschaftspolitik

I. Begriff und Formen: 1. Begriff: Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen im Bereich der außenwirtschaftlichen Beziehungen eines Landes. Außenwirtschaftspolitik umfaßt v. a. Außenhandels-, Währungs- und Integrationspolitik, kann aber auch in anderen Politikbereichen enthalten sein (z. B. Bildungs-, Forschungspolitik). - 2. Formen: a) Liberale A.: Grundsatz ist die nicht durch staatliche Eingriffe eingeschränkte Dispositionsfreiheit der Wirtschaftssubjekte im Außenwirtschaftsverkehr. b) Interventionistische A.: Die individuelle Dispositionsfreiheit ist durch direkte staatliche Maßnahmen beschränkt oder sogar ganz aufgehoben.
II. Ziele: 1. Liberale A.: (1) Förderung des Wirtschaftswachstums bzw. der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt durch Realisierung von Handelsgewinnen; (2) Gewährleistung individueller Freiheitsrechte (Freizügigkeit); (3) Beitrag zum Abbau politischer und militärischer Spannungen bzw. zur Verwirklichung internationaler politischer Integration; u. a. - 2. Interventionistische Außenwirtschaftspolitik (vgl. auch Protektionismus): (1) Schutz der einheimischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz; (2) Verbesserung der terms of trade; (3) Sanierung der Zahlungsbilanz; (4) Konsumsteuerung und Einkommensnivellierung; (5) Erschließung von Einnahmequellen für den Staat durch Erhebung von Zöllen u. ä.; (6) im Fall von Entwicklungsländern Vermeidung von "Abhängigkeiten", "Ausbeutung" und "Strukturdefekten", die aus den Wirtschaftsbeziehungen mit den Industrieländern resultieren sollen (vgl. Dependencia-Theorie); u. a.
III. Instrumente: 1. Liberale A.: Sie vermeidet direkte staatliche Eingriffe in den Außenwirtschaftsverkehr weitgehend; beschränkt sich im wesentlichen auf die Gestaltung und Verbesserung der Rahmenbedingungen. Ausnahmen hiervon sind eng begrenzt (z. B. Verbot von Waffen- und Rauschgifthandel) bzw. sollten (nach der Vorstellung ihrer Vertreter) lediglich temporären Charakter haben (z. B. Schutzzölle für bestimmte Produktionsrichtungen, die längerfristig international wettbewerbsfähig werden können; vgl. im einzelnen Protektionismus) oder Kapitalexportrestriktionen in Entwicklungsländern in der Anfangsphase außenwirtschaftlicher Liberalisierung. - 2. Interventionistische A.: (1) Zölle; (2) Mengenbeschränkungen (Kontingente); (3) Im- und Exportverbote; (4) nicht-tarifäre Handelshemmnisse; (5) Devisenbewirtschaftung; (6) gespaltene Wechselkurse; (7) Kontrolle internationaler Faktorbewegungen; (8) Maßnahmen der Importsubstitution und Exportförderung, soweit es sich um direkte staatliche Eingriffe handelt; u. a.

 

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