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Integration

Herstellung einer Einheit oder Eingliederung in ein größeres Ganzes.
Integration Unternehmenstheorie: Grenzen der Unternehmung, Theorie der Mehrproduktunternehmung, Governance-Structure-Theorie der Unternehmung, Transaktionskostentheorie der Unternehmung.
IIntegration Unternehmensorganisation: Integration bildet generell ein konstitutives Kriterium bei der Gestaltung künstlicher Systeme. Für das System "Unternehmen" bildet Integration den Leitgedanken organisatorischer Maßnahmen und beschäftigt sich mit der Gestaltung spezifischer Beziehungen zwischen Systemkomponenten, um diese koordinativ in Anspruch zu nehmen. Die Notwendigkeit einer Integration ergibt sich aus der Differenzierung, welche ihrerseits erforderlich ist, um als Ganzes nicht lösbare Probleme überschaubar und lösbar zu machen. Dieser Zusammenhang zwischen Differenzierung und Integration macht ersichtlich, daß die Integrationsproblematik mit zunehmender Unternehmensgröße komplexer wird. Das Wesen integrativer Maßnahmen liegt in der Gestaltung spezifischer Beziehungen zwischen verschiedenen Aufgaben bzw. Aufgabenträgern (Mensch und/oder Sachmittel), wobei von den aufgabenbezogenen Abhängigkeiten zwischen diesen auszugehen ist.
IIIntegration Außenwirtschaftstheorie/-politik: Verschiedenste Formen der Zusammenführung zweier oder mehrerer Volkswirtschaften zu einem homogeneren Ganzen. Dies reicht von der Verringerung von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen bis zur Vereinheitlichung verschiedener Bereiche der Wirtschaftspolitik. - Als handelspolitische Maßnahme bedeutet Integration die Verringerung oder Beseitigung von Handelshemmnissen zwischen den integrierenden Ländern, bei Aufrechterhaltung der Handelshemmnisse gegenüber Drittländern. Behalten die Länder ihre eigenen Handelspolitiken gegenüber Drittländern, spricht man von einer Freihandelszone, gehen sie zu einer gemeinsamen Handelspolitik nach außen über, spricht man von einer Zollunion. - Wirkungen: Handelsschaffungs- Handelsumlenkungseffekt. - Vgl. auch Handelspolitik.
IV. Wettbewerbstheorie: Wirtschaftlicher oder rechtlicher Zusammenschluß mehrerer Unternehmen (Unternehmenszusammenschlüsse). Integration und Unternehmenskonzentration (vgl. auch dort) werden häufig synonym verwendet. - Arten: a) horizontale I.: Zusammenschluß von Unternehmen derselben Produktionsstufe; b) vertikale I.: Zusammenschluß von Unternehmen unterschiedlicher Produktionsstufen. - Zur Bedeutung der Integration für die strategische Planung vgl. Wertschöpfungsstrategie.
V. Mathematik: Berechnung eines "Integrals" über eine Funktion mit der Gleichung y = f(x) im Intervall [a; b].
Dieses Integral bedeutet einen Grenzwert der Form


wobei summiert wird über alle x, die zusammen das Intervall von a bis b ausfüllen und die xi-Werte aus den jeweiligen x-Intervallen stammen. Veranschaulichungsmöglichkeit in einfachen Fällen durch die in der Abb. schraffierte Fläche.

 

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