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öffentliche Aufgabenträger

die Träger öffentlicher Aufgaben in einem gegliederten Gemeinwesen. Zu den ö. A. zählen: a) die regional abgegrenzten Gebietskörperschaften (in der Bundesrep. D. Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), die jeweils eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben erfüllen; b) die funktional (und ggf. zusätzlich regional) abgegrenzten Parafisci (in der Bundesrep. D. v. a. die Sozialversicherungsträger); c) öffentliche Unternehmen, Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände u. ä.

 

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