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Effektengiroverkehr

stückelose Eigentumsübertragung von Effekten durch Vermittlung von Effektengirobanken oder Wertpapiersammelbanken. Die Kreditinstitute geben den größten Teil ihrer Effekten an örtliche Wertpapiersammelbank (Drittverwahrer) in Sammelverwahrung (Miteigentum am Bestand). Für Übertragungen zwischen verschiedenen Börsenplätzen ist Effektenferngiroverkehr durch Zusammenschluß der Wertpapiersammelbanken eingerichtet.

 

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