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Konkursbilanz
Konkursstatus, eine Vermögensübersicht, in der der Konkursverwalter gem. § 124 KO die Lage des Gemeinschuldners darzulegen hat. Den Vermögensteilen, die mit ihrem mutmaßlichen Veräußerungswert anzusetzen sind, werden die Ansprüche der Gläubiger zum Zweck der Ermittlung der Konkursquote gegenübergestellt. - Prinzipielle Gliederung der Konkursbilanz in: I. Aktiva: 1. Nicht verfügbares Vermögen: a) auszusondernde Vermögensteile, b) abzusondernde Vermögensteile, c) Aufrechnungsbeträge. 2. Verfügbare Vermögensteile: a) eigentliche Konkursmasse, b) Ergänzungsposten (persönliches Vermögen. Nachschußverpflichtungen, Ansprüche aus Bürgschaften). II. Passiva: 1. Gesicherte Forderungen von a) Gläubigern mit Aussonderungsrechten, b) Gläubigern mit Absonderungsrechten, c) Aufrechnungsbeträgen. 2. Ungesicherte Forderungen von a) Massegläubigern, b) Konkursgläubigern (bevorzugte und andere).
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