betriebsübliche Verwendungsdauer eines Anlagegutes, die von den betriebsindividuellen Gegebenheiten (z. B. Überbeanspruchung) abhängige Nutzungsdauer Zu unterscheiden: betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (von einer Lieferfirma angegebene, erfahrungsgemäß mindestens erreichbare Dauer der Einsatzfähigkeit), wirtschaftliche Nutzungsdauer, technische Nutzungsdauer. - Die Nutzungsdauer ist aus Vorsichtsgründen für die Höhe der Abschreibungen maßgebend, im Unterschied zur meist längeren Lebensdauer (vgl. auch Restnutzungsdauer).