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Festgehaltsklausel

Wertsicherungsklausel, bei der die Höhe einer Geldforderung (Rente) nicht in einem nominellen Betrag, sondern auf das jeweilige Gehalt einer bestimmten Gehaltsgruppe bezogen ausgedrückt ist, z. B. "Zwei Monatsgehälter eines Beamten der Besoldungsgruppe B 6 im Zeitpunkt der Zahlung".

 

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