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Haushaltsplan

1. Begriff: Haushaltsplan der öffentlichen Haushalte (vgl. auch Budget, Etat) ist eine systematische Zusammenstellung der für den vorher festgelegten Zeitraum (Haushaltsperiode) geplanten und vollzugsverbindlichen Ausgabeansätze und der vorausgeschätzten Einnahmen eines öffentlichen Gemeinwesens. - 2. Wichtigste Formen in der Bundesrep. D.: (1) Haushaltsplan des Bundes (Bundeshaushalt); (2) Haushaltsplan der Länder; (3) Haushaltsplan der Gemeinden, die in etwas anderer Form vorgelegt werden (Haushaltssatzung). - 3. Zweck: Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben im Bewilligungszeitraum (meist 1. 1. -31. 12.); er ist Grundlage für eine rationale Haushalts- und Wirtschaftsführung. - 4. Bedeutung: Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen; in demokratischen Staaten ist der Haushaltsplan als aussagehaltigster Beweis für die von der regierenden Mehrheit verfolgte Politik anzusehen. - Vgl. auch Haushaltsgrundsätze (Regeln der öffentlichen Haushaltswirtschaft), Haushaltsfunktionen, Haushaltssystematik, Haushaltskreislauf (Phasen eines H.).

 

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