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Willensbildung

1. Begriff: In der Organisation der Prozeß des Zustandekommens einer Entscheidung in organisatorischen Einheiten, in der mehrere Handlungsträger zusammengefaßt sind. - 2. Arten nach dem Ausmaß der Beteiligung sämtlicher Handlungsträger an der Entscheidung: a) Hierarchische W.: Die Entscheidungen werden nach dem Direktorialprinzip getroffen. - b) Gemeinsame W.: Die Entscheidungen werden nach dem Kollegialprinzip getroffen.

 

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