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Willenserklärung

im Sinne des bürgerlichen Rechts eine Äußerung eines Privatwillens, der auf die Hervorbringung einer Rechtsfolge gerichtet ist, d. h. die Erklärung einer Person, durch die sie bewußt eine auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts liegende Rechtsfolge herbeiführen will, z. B. Vertragsangebot, Vertragsannahme, Kündigung, Rücktritt vom Vertrag, Anfechtung, Testament. - Voraussetzung einer gültigen Willenserklärung ist i. a. Geschäftsfähigkeit der erklärenden Person.

 

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