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Direktorialprinzip

Verfahren der hierarchischen Willensbildung (Hierarchie) in organisatorischen Einheiten, in denen mehrere Handlungsträger zusammengefaßt sind. Entscheidungen, die die multipersonale organisatorische Einheit als Ganzes betreffen, werden allein von der Singularinstanz an der Spitze des organisatorischen Teilbereichs, der die restlichen zur Einheit gehörenden Handlungsträger hierarchisch untergeordnet sind, getroffen (Direktorialsystem). - Vgl. auch Willensbildung. - Gegensatz: Kollegialprinzip.

 

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