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Definition

Festlegung der Bedeutung von in den Wissenschaften verwendeten Begriffen (Nominaldefinition). In logischer Hinsicht eine sich aus zwei Gliedern zusammensetzende Verknüpfungsformel bzw. Gleichung. Der zu definierende Begriff wird als Definiendum, die ihn definierenden Worte werden als Definiens bezeichnet. Dabei wird angenommen, daß die Bedeutung des Definiens bekannt ist; das Definiendum wird als synonym festgelegt. - Um eine Tautologie handelt es sich, wenn das Definiendum als Bestandteil des Definiens auftaucht. - Für Nominaldefinitionen gilt, daß sie mehr oder weniger zweckmäßig, nicht jedoch wahr oder falsch sein können. Überholt ist die Auffassung, mit Hilfe von Definition könnten grundlegende Eigenschaften bzw. das Wesen der Realität (Essentialismus) erfaßt werden (Realdefinition).

 

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