Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Erlösschmälerungen

1. Begriff: Minderung der erzielten Erlöse (Bruttoerlöse) durch Erlösberichtigungen (z. B. Boni), Erlösminderungen (z. B. Rabatte, Skonti) und Erlöskorrekturen (z. B. Korrektur von Berechnungsfehlern); es ergibt sich der Nettoerlös. Als Erlösschmälerungen gilt auch Preisnachlaß aufgrund einer Mängelrüge oder zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen (Garantie). - 2. Buchung: I. d. R. gesondert auf Unterkonten zu den Erlöskonten, je nach Kontenrahmen verschieden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Erlösrechnung
Erlösstellen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Führungskräfteentwicklung | Zinsersparnis | Werkmietwohnung | Verschuldenshaftung | Hilfeleistung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum