1. I. w. S.: Synonym für Erlösschmälerungen. - 2. I. e. S.: Teil der Erlösschmälerungen; Reduzierungen des ursprünglich angesetzten Erlöses, die zwischen der Rechnungsstellung und dem Zahlungseingang bzw. der Rücksendung der Leistung, z. T. jedoch auch erst am Periodenende (z. B. Boni), anfallen, z. B. Gutschriften für zurückgesandte Mehrwegeverpackungen, Kundenskonti und Debitorenausfälle aufgrund von Insolvenzen.