1. Bezeichnung einer Einrichtung des Staates bzw. einer Selbstverwaltungskörperschaft mit vorwiegend wissenschaftlichen Aufgaben. - 2. Benutzung der Bezeichnung für gewerbliche Unternehmen, soweit sie überhaupt in Frage kommt, nur mit Hinweis auf den gewerblichen Charakter gestattet (z. B. Beerdigungsinstitut); sonst als irreführende Angabe unzulässig gem. §§ 3, 4 UWG.