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Erstrisikoversicherung

Versicherung auf erstes Risiko, erstes Wagnis oder erste Gefahr. Im Versicherungsfall wird bis zur Höhe der Versicherungssumme volle Entschädigung geleistet; für Schäden, die die Versicherungssumme übersteigen, ist die Entschädigung gleich der Versicherungssumme.

 

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