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Versicherungsfall
Ereignis, mit dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers bzw. des Versicherungsträgers ausgelöst wird. Versicherungsfall ist die Realisierung der versicherten Gefahr. Welche Gefahren versichert sind, bestimmt sich aus den primären Risikoabgrenzungen, den sekundären Risikoausschlüssen sowie Klarstellungen in den Versicherungsbedingungen. - 1. Versicherungsfall in der Schadenversicherung: z. B. Brand, Explosion, Blitzschlag in der Feuerversicherung (vgl. § 1 AFB). Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles ist der Versicherer leistungsfrei (§ 61 VVG), in der Haftpflichtversicherung ist Vorsatz notwendig (§ 152 VVG). - 2. Versicherungsfall in der Sozialversicherung: u. a. Krankheit, Mutterschaft, Tod in der gesetzlichen Krankenversicherung; Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erreichen der Altersgrenze, Tod in der gesetzlichen Rentenversicherung; Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung; Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung.
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