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Feuerversicherung
I. Versicherte Gefahren: 1. Die Feuerversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden durch Brand, durch Blitzschlag, durch Explosion und durch Anprall oder Absturz eines (bemannten) Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung und durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen infolge eines dieser Ereignisse. Mit der Feuerversicherung ist grundsätzlich auch ein weitreichender Schutz gegen Regreßansprüche von Versicherern aus § 67 VVG oder entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen verbunden (Regreßverzicht der Feuerversicherer). Die einzelnen Gefahren werden in den Versicherungsbedingungen z. T. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch in versicherungsspezifischer Weise definiert. - 2. Abgesehen von Ausschlüssen, die einzelne versicherte Gefahren betreffen, sind generell nicht versichert: Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie und Schäden, die der Versicherungsnehmer (oder sein Repräsentant) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.
II. Sachversicherungen oder Unterbrechungsversicherungen: Gegenstand der Feuerversicherung sind entweder Sachen (z. B. Gebäude, Maschinen, Vorräte, Hausrat) oder Erträge aus der Nutzung von Sachen. In diesem Sinne unterscheidet man Feuer-Sachversicherungen und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen, die in der Praxis in der Regel als rechtlich selbständige Verträge unabhängig voneinander abgeschlossen und abgewickelt werden.
III. Wirtschaftliche Bedeutung: 1. Für die Versicherten beseitigt die Feuerversicherung hinsichtlich der versicherten Gefahren das Risiko, dem das Sachvermögen und seine Nutzung ausgesetzt sind; in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht stärkt sie die Investitionsbereitschaft und stabilisiert die bestehenden Verhältnisse, indem sie Reparatur und Ersatz betroffener Sachen ermöglicht und Folgeschäden (z. B. für das Unternehmen, die Gläubiger, die Zulieferer und die Belegschaft) verhindert bzw. beschränkt. - 2. Die Feuerversicherung trägt zur Schadenverhütung bei (durch statistische Sammlung und Auswertung von Schadendaten und durch Erforschung der Schadenursachen und Schadenausbreitung; durch Mitwirkung bei der Entwicklung von Mitteln und Maßnahmen der Schadenverhütung; durch Beratung der Kunden und durch Sicherheitsvorschriften in den Verträgen; durch Abstufung der Prämien nach der Gefahr). - 3. Die Feuerversicherung verbessert den Finanzierungsspielraum der Wirtschaft, indem sie die Sicherheit erhöht, die Sachvermögen sowohl bei der Fremd- als auch bei der Beteiligungsfinanzierung übernimmt und indem die Versicherer auch Gelder der Feuerversicherung (versicherungstechnische Passiva) am Kapitalmarkt anbieten.
IV. Verwandte Versicherungen: 1. Mit der Feuerversicherung ist die Technik für Einzelgefahrenversicherungen (im Gegensatz zu Allgefahrenversicherungen) entwickelt worden, die auf den Sachwert oder die Nutzung von Sachgesamtheiten (z. B. das betriebliche Sachvermögen) ausgerichtet sind. Nach diesem Muster sind im Laufe der Zeit weitere Einzelgefahrenversicherungen hinzugekommen, so zunächst die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, die Leitungswasserversicherung und die Sturmversicherung. - 2. Im weiteren Verlauf sind für Hausrat und Wohngebäude Versicherungskombinationen geschaffen worden, die die unter IV 1 genannten Versicherungen zu einer rechtlichen Einheit zusammenfassen, nämlich die verbundene Hausratversicherung und die verbundene Wohngebäudeversicherung. - 3. Nach längerer Stagnation ist die Entwicklung weiterer Einzelgefahrenversicherungen in den 70er Jahren durch die Einführung der sog. EC-Versicherung wieder in Gang gekommen; seit einigen Jahren arbeiten die Versicherer an einer - auf dem Markt z. T. schon praktizierten - Elementargefahrenversicherung. - 4. Die bisherige Entwicklung und Anwendung der Einzelgefahrenversicherungen ist in unserer Zeit ins Wanken geraten; denn viele Betriebe verlangen mit Nachdruck betriebsumfassende Allgefahrenversicherungen. Zwei Modelle sind im Gespräch: a) Der Verband der Sachversicherer plädiert für eine Viel- bzw. Allgefahrenversicherung nach dem Bausteinprinzip, d. h. die Betriebe sollen zunächst die Feuerversicherung durch die weiteren Einzelgefahrenversicherungen ergänzen und allenfalls als letzten Baustein eine Restgefahrenversicherung abschließen können (unter Ausschluß aller Gefahren, für die andere Versicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen). b) Große Wirtschaftsbetriebe und Versicherungsmakler favorisieren demgegenüber eine Allgefahrenversicherung aus einem Guß, d. h. eine einzige umfassende Versicherung, die nicht auf einzelne Gefahren abstellt und die herkömmlichen Versicherungen insoweit überholt und ersetzt.
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