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Ladung

I. Verkehrswesen: Gesamtheit der Güter im Laderaum bzw. in den Laderäumen eines Transportmittels. - Vgl. auch Ladeeinheit.
II. Gerichtsbarkeit: Aufforderung zum Erscheinen am Verhandlungstermin. Eine bestimmte Ladungsfrist ist nur gegenüber den Parteien einzuhalten, nicht gegenüber Zeugen etc.

 

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