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Elementargefahrenversicherung

für Elementargefahren gibt es seit langem eine Reihe von Versicherungsmöglichkeiten, so z. B. die Sturmversicherung, die Hagelversicherung, die Frostversicherung innerhalb der Leitungswasserversicherung, die Elementargefahrenversicherung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherung in Baden-Württemberg. In jüngster Zeit haben die Versicherer weitere Möglichkeiten zur Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung gegen Elementargefahren geschaffen, und zwar (uneinheitlich) gegen a) Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, b) Erdbeben, c) Erdsenkung, d) Erdrutsch, e) Schneedruck, f) Lawinen, g) Vulkanausbruch. Die jetzigen Versicherungskonzepte sind darauf angelegt, andere Gefahren deckende Versicherungen entsprechend zu erweitern. Die dazu geschaffenen besonderen Bedingungen und Klauseln enthalten zahlreiche Regelungen, die das Elementarschadenrisiko für die Versicherer in vertretbaren Grenzen halten sollen.

 

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