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Betriebsunterbrechungsversicherung

Bezeichnung für jene Versicherungen, die auf Schäden ausgerichtet sind, die im - sachschadenbedingten - Ausbleiben von Erträgen liegen, also auf das sog. Sach-Nutzungsinteresse (auf das Interesse am Wert der Nutzung von Sachen). Die Betriebsunterbrechungsversicherung sind weitgehend nach einem einheitlichen Muster (Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung) gestaltet. Die Unterschiede liegen vor allem im Umfang der versicherten Gefahren, im Umfang der Sachen, deren Schaden die Betriebsunterbrechung auslösen muß und in gefahrenspezifischen Sonderregelungen. - Sonderform: einfache Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung), Mehrkostenversicherung.

 

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