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einfache Betriebsunterbrechungsversicherung

Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung, Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung für kleinere und mittlere Betriebe, deren Sachversicherungssumme für Einrichtung und Vorräte zusammen 750.000 DM nicht übersteigt. - Sie kann ohne weiteres in die Sachversicherung eingeschlossen werden, die damit zu einer umfassenden Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung wird. Für diesen Einschluß kommen in Frage die Feuer-, die Einbruchdiebstahl- und Raub-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung. - Rechtsgrundlage sind die Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung (ZKBU) 87. - Unterschied zur Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung: Die e. B. ist in Anlehnung an die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung entwickelt und gestaltet worden, unterscheidet sich davon aber in wesentlichen Punkten. Hervorzuheben ist v. a., daß die Ermittlung eines Versicherungswertes entfällt; als Versicherungssumme gilt die für Einrichtung und Vorräte vereinbarte Summe. Bis zur Höhe dieser Summe werden alle Unterbrechungsschäden voll ersetzt, wenn die Sachversicherungssumme ausreichend bemessen worden ist.

 

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