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Mehrkostenversicherung

Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung, die nur die Kosten deckt, die aufgrund eines nach den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung 87 und Allgemeinen Bedingung der Elektronik-Versicherung entschädigungspflichtigen Sachschadens vom Versicherungsnehmer zur Fortführung seines Betriebes aufgewendet werden müssen. Die Mehrkostenversicherung kommt z. B. für Banken und Sparkassen in Frage. Beispiele für Mehrkosten (nach BAV): "Zusätzliche Aufwendungen für die Benutzung fremder Räume und Einrichtungen, die Miete eines Containers als behelfsmäßige Bankstelle sowie zusätzliche Zahlungen für Überstunden bzw. fremde Dienstleistungen".

 

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