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Hausrat

die zur Haushalts- und Lebensführung erforderlichen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung. - 1. Bewertungsgesetz: Nach BewG gehört Hausrat nicht zum sonstigen Vermögen (§ 111 Nr. 10 BewG). - 2. Erbschaftsteuer: Hausrat ist erbschaftsteuerfrei bei Erwerb durch Personen der Steuerklasse I oder II, soweit der Wert 40.000 DM, der übrigen Steuerklassen, soweit der Wert 10.000 DM nicht übersteigt (§ 13 I Nr. 1 a ErbStG). - 3. Verfügungsbeschränkungen über Hausrat bestehen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft; eheliches Güterrecht II 1.

 

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