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Versicherungsmakler

selbständiger, sachkundiger Mittler und Vermittler zwischen den Vertragspartnern. - Aufgaben: Beratung seiner Auftraggeber (Versicherungsnehmer) und Vermittlung geeigneten Versicherungsschutzes. - Rechtsstellung: Im Gegensatz zu dem Versicherungsvertreter, der für eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften tätig wird, ist der Versicherungsmakler nicht Handelsvertreter, sondern Handelsmakler, allerdings mit durch Gewohnheitsrecht abgewandelter Rechtsstellung. Der Versicherungsmakler wird als Bundesgenosse des Versicherungsunternehmers betrachtet. In der Regel hat der Versicherungsmakler Vollmacht zur Annahme von Wissens- und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers nach der Maklerklausel. -Vergütung: Für die einer Gesellschaft zugeführten Geschäfte erhält er i. d. R. von dieser eine Vermittlungsgebühr (Courtage). Versicherungsmakler sind u. a. in der Seeversicherung und im Industriegeschäft tätig.

 

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