Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Blitzschlag

versicherte Gefahr der Feuerversicherung. Blitzschlag ist nach den Bedingungen der Feuerversicherung der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen (gemeint ist: auf beliebige Sachen). Nur für Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen wird zusätzlich gefordert, daß der Blitz unmittelbar auf die jeweils beschädigte Sache selbst übergeht. Einzelvertragliche Möglichkeit, die Versicherung für Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen günstiger zu gestalten oder aus der Feuerversicherung ganz auszuschließen und der Maschinen- oder der Elektronikversicherung zu überlassen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Blitzschäden
BLK

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes | Vorruhestandsgeld | dynamische komparative Vorteile | Business-Marketing | Euro-commercial paper (ECP)
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum