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Explosion
versicherte Gefahr der Feuerversicherung. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Zusätzliche Anforderungen gelten für Behälterexplosionen, die nicht auf einer chemischen Umsetzung beruhen: Zerreißen der Wandung in einem solchen Umfang, daß ein plötzlicher Druckausgleich innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Ausgeschlossen sind: (1) Schäden durch Unterdruck; (2) Schäden an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen; (3) Schäden an Schaltorganen durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
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