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Nachdruck

Begriff des Urheberrechts für die ungenehmigte, unerlaubte Vervielfältigung von Schriftwerken jeder Art. Dazu gehören: Plagiat, nichtautorisierte Vervielfältigungen (z. B. nichtgenehmigte Übersetzungen), Überschreitung der vereinbarten Auflagenhöhe, Kopieren von Bauplänen, Entwürfen (auch von Werken bildender Kunst) etc. - Nachdruck verpflichtet zu Schadensersatz, u. U. Bestrafung (§§ 97 ff. UrhRG).

 

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