1. Produktionsstätte, die als räumlich zusammenhängende Verwaltungseinheit innerhalb eines Unternehmens existiert. - 2. Firmenzusatz zur Bezeichnung einer großindustriellen Unternehmung. Werk ist i. d. R. größer als Fabrik. - 3. Durch das Urheberrecht geschützte persönliche geistige Schöpfung, also Erzeugnis, das durch Inhalt oder Form oder deren Verbindung etwas Neues und Eigentümliches darstellt (§ 2 UrhG). - Vgl. auch Sammelwerk. - 4. Bedeutung im Sinne des Werkvertrages (vgl. dort I).