Sammlung von Werken oder anderen Beiträgen, die durch Auslese oder Anordnung eine persönliche geistige Schöpfung sind (z. B. Lexika, Enzyklopädien, Anthologien, auch Kochbücher und u. U. auch Adreßbücher etc.). Sammelwerk werden unbeschadet des Urheberrechts an den aufgenommenen Werken wie selbständigeWerke durch das Urheberrecht geschützt (§ 4 UrhRG). Das Urheberrecht am Sammelwerk steht dem Urheber (Herausgeber) zu. Ist er nicht angegeben, tritt an seine Stelle der Verleger (§ 10 UrhRG). - Vgl. auch Miturheber.