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Werkarzt
ein in den Diensten eines Unternehmens stehender approbierter Arzt, der haupt- oder nebenberuflich die gesundheitliche Betreuung der Belegschaftsmitglieder übernimmt, insbes. auf dem Gebiet der Werkshygiene, des Untersuchungs- und Beratungsdienstes und der Ersten Hilfe bei Unfällen und Berufserkrankungen. Zusammenarbeit mit staatlichen Gewerbeärzten, behandelndem Arzt, Durchgangs-, Vertrauens- und Amtsärzten, Krankenanstalten, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen u. a., im wesentlichen nur beratend. - Anders: Betriebsarzt.
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