I. Finanzierung: Vgl. Kreditsicherheit.
II. Verkehrswesen: 1. Begriff: Eigenschaft eines Verkehrssystems, Transportvorgänge ohne Schaden an den Verkehrsobjekten durchführen zu können. In der Logistik spielt zudem der Aspekt der Zuverlässigkeit eine entscheidende Rolle (Berechenbarkeit). - 2. Verkehrswertigkeit: Der Sicherheitsgrad eines Verkehrssystems läßt sich nach Maßgabe der relativen Schadenshäufigkeit und der daraus entstehenden ökonomischen Folgen bestimmen. Relativ hohe Sicherheitsrisiken treten im Straßenverkehr auf; sie sind deutlich geringer sowohl bei der Binnen- und Schiffahrt als auch bei der Eisenbahn.
III. Entscheidungstheorie: Bezeichnung desjenigen Ungewißheitsgrades, bei dem nur eine einzige Zukunftslage für möglich gehalten wird.
IV. Ordnungsökonomik: materielle S., Ordnungsökonomik III 4.