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Schadenversicherung

Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, die den durch einen konkreten Schaden entstandenen Bedarf befriedigen wollen. - Beispiele: Sachversicherung, z. B. Feuerversicherung, Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, Leitungswasserversicherung sowie Vermögensversicherung wie Haftpflichtversicherung. - Es gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung; der Versicherungsnehmer darf durch die Ersatzleistung nicht bereichert werden (Bereicherungsverbot). Die Versicherungsleistung wird durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und die Schadenhöhe dreifach begrenzt. - Gegensatz: Summenversicherung.

 

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