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Versicherungszweig

Zusammenfassung großer Gruppen von Versicherungsverhältnissen, die sich nach ihren charakteristischen Merkmalen ähnlich sind, insbes. nach der Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs (z. B. die versicherten Gefahren). Innerhalb der Hauptzweige erfolgt die Anpassung an den individuellen Bedarf durch Versicherungsarten (z. B. industrielle Feuerversicherung) und Versicherungsformen (z. B. Bruchteilversicherung) mit eigenen Bedingungen und Klauseln. Aus kundenorientierten Gesichtspunkten Zusammenfassung mehrerer Versicherungszweig in einer verbundenen Versicherung oder gebündelten Versicherung. - Im Jahresabschluß des Versicherungsunternehmens muß jeder (Haupt-)Versicherungszweig gesondert ausgewiesen werden.

 

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