Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Versilberung

die bei Abwicklung einer aufgelösten Handelsgesellschaft zumeist erforderliche Umsetzung des gesamten Vermögens der Gesellschaft in Geld (z. B. § 149 HGB). - Versilberung kann erfolgen: a) durch freihändigen Verkauf oder b) durch Versteigerung; c) auch Veräußerung des Unternehmens als Ganzes ist mit Zustimmung aller Beteiligten i. d. R. möglich. - Nach Versilberung und Befriedigung der Gläubiger erfolgt Verteilung des Restvermögens.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Versicherungszweig
Versilberungswert

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Gesellschaftsvertrag | Dokumenteninkasso | Kleinbeleg | Reservefonds | Mitbestimmungs-Ergänzungsgesetz (MitbestErgG)
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum