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Bruchteilversicherung

mögliche Versicherungsform bei der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung sowie Leitungswasserversicherung größerer Warenlager, bei der ein Bruchteil des Gesamtwertes versichert wird. Der Bruchteil - meist zwischen 5% und 25% - bildet die Höchstgrenze der Entschädigung, bis zu der der Versicherer jeden Schaden voll ersetzt, vorausgesetzt, daß im Schadensfall der Gesamtwert der versicherten Sachen nicht höher ist als die Summe, von der der Bruchteil berechnet ist.

 

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