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Finanzplanung

I. Finanzplanung von Unternehmungen: 1. Begriff: Prozeß der zielgerichteten, d. h. an definierten Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Risikozielen (Liquidität, Rentabilität) ausgerichteten Gestaltung zukünftiger Finanzentscheidungen. - 2. Einordnung: Teilgebiet der Unternehmensplanung. Einerseits basiert die Finanzplanung auf vorgelagerten betrieblichen Teilplänen, insbes. auf Absatz- und Produktionsplänen; andererseits beeinflußt die Finanzierung die übrigen betrieblichen Teilpläne. Aufgrund dieser Interdependenzen gilt die Finanzplanung nur integriert im Gesamtplanungsprozeß als durchführbar (integrierte Finanzplanung). - 3. Aufgaben: (1) Ermittlung des zukünftigen Finanzbedarfs; (2) Bestimmung von Art, Höhe und Zeitpunkt vorzunehmender Finanzierungsmaßnahmen. - 4. Arten: a) Strategische F.: Festlegung der Rahmendaten für vorzunehmende Finanzentscheidungen; an Rentabilitäts- und Risikozielen orientiert. b) Operative F.: Detailentscheidungen innerhalb der durch die strategische Finanzplanung festgelegten Rahmendaten; an Liquiditätszielen orientiert. Konkretisierung der operativen Finanzplanung im Finanzplan.
II. Finanzplanung öffentlicher Haushalte (Bund, Länder und Kommunen): Vgl. Haushaltsplan, mehrjährige Finanzplanung.

 

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