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Finanzplanungsrat

1. Begriff: Politisches Beratungsgremium, das Empfehlungen für die Koordinierung der Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden abgibt; gem. § 51 I HGrG zu bilden. - 2. Mitglieder: Bundesminister der Finanzen (Vorsitzender), Bundesminister für Wirtschaft, die für die Finanzen zuständigen Minister der Länder, vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände und - mit dem Recht der Teilnahme an den Beratungen - die Deutsche Bundesbank. - 3. Aufgaben: Ermittlung einer einheitlichen Systematik (erfüllte Aufgabe des F.), einheitlicher volks- und finanzwirtschaftlicher Annahmen (nicht in jedem Jahr eine gemeinsame Position des F.) sowie der Schwerpunkte im Bereich der öffentlichen Aufgaben (bisher kaum eine gemeinsame Position des F.).

 

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