Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Finanzplan

I. Finanzwissenschaft: von einer Gebietskörperschaft verfaßte überschlägige Einnahmen- und Ausgabenaufstellung für einen längeren, überschaubaren Zeitraum. Der Finanzplan besitzt als bloße Exekutivplanung im Gegensatz zu dem von der Legislative als Gesetz verabschiedeten Haushaltsplan keine Rechtsverbindlichkeit. - Vgl. auch mehrjährige Finanzplanung.
II. Betriebliche Finanzplanung: Zukunftsbezogene Rechnung, die für eine bestimmte Zeitspanne (Planungszeitraum) Ein- und Auszahlungen für jede zu definierende Periode (Tag, Woche, Monat, Quartal, Jahr) gegenüberstellt. - Erstellung: Sie folgt dem Bruttoprinzip: Ein- und Auszahlungen sind zu den relevanten Zeitpunkten unsaldiert auszuweisen. Weiterhin gelten der Grundsatz der Vollständigkeit, der Grundsatz der Termingenauigkeit und der Grundsatz der Betragsgenauigkeit. - Bedeutung: Der Finanzplan ist ein Instrument der operativen Finanzplanung und dient daher vorrangig der Liquiditätsplanung (Liquidität). - Vgl. auch Zahlungsplan.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
finanzorientiertes Deckungsbudget
Finanzplanung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Warenhandelsbetrieb | Vorbescheid | secondary credit | persönlich haftender Gesellschafter | Ludovici
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum