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Werkzeitschrift

Werkzeitung, periodisch erscheinende Druckschrift eines Unternehmens, v. a. für dessen Mitarbeiter. Wesentliches Mittel der Information und Meinungsbildung der Belegschaft, der innerbetrieblichen Werbung und der Kontaktpflege zwischen Unternehmungsleitung und Belegschaft (Harmonisierung des Betriebsklimas). Die meisten großen deutschen Unternehmungen geben heute Werkzeitschrift heraus. - Inhalt: Die Werkzeitschrift soll das Interesse der Betriebsmitglieder an ihrem Betrieb wecken und fördern, sie über Vorgänge im Betrieb unterrichten und den Kontakt zwischen Unternehmungsleitung und Belegschaft vertiefen. Sie muß in ihrem Inhalt auf innerbetriebliche Belange abgestellt werden und dem Betriebsangehörigen Gelegenheit geben, zu diesen Problemen auch kritisch Stellung zu nehmen. I. d. R. wird auch dem Betriebsrat Gelegenheit zur Information gegeben. - Die Funktion der Werkzeitschrift darf nicht dadurch gestört werden, daß sie inhaltlich und äußerlich als Repräsentationsorgan für die Öffentlichkeit gestaltet wird.

 

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