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Harmonisierung

Anpassung gesetzlicher Bestimmungen innerhalb von Wirtschaftsräumen wie den EG bzw. der EU mit dem Ziel der Liberalisierung des Dienstleistungs-, Güter- und Kapitalflusses. - 1. Gesellschaftsrecht: Grundsatzprogramm zur "Harmonisierung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Minimalforderungen innerhalb der Gemeinschaft" (Art. 543 g des EWG-Vertrags), das v. a. AG, KGaA sowie GmbH betrifft. Wesentliches Mittel zur Durchsetzung sind die EG-Richtlinien. - 2. Wettbewerbsrecht: Horizontale und vertikale Absprachen (Art. 85 EWG-Vertrag) sowie die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt (Art. 86 EWG-Vertrag) sind bereits seit Inkrafttreten des EWG-Vertrages 1958 verboten. Ein weiterer Schritt ist die EG-Fusions-Verordnung vom 21. 9. 1990, wonach für grenzüberschreitende Größtfusionen eine Zuständigkeit der EG-Kommission geschaffen wurde. - 3. Wirtschafts- und Währungspolitik: Mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) und der europäischen Währungseinheit ECU konnten 1979 erste wichtige Schritte auf diesem Gebiet erreicht werden. Seit 1993 besteht ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt (EU). In dem Maastrichter Vertrag wurden Ende 1992 außerdem die Wege zur Schaffung einer europäischen Währungsunion ab 1997 bzw. 1999 festgelegt. - 4. Steuerpolitik: Vgl. Harmonisierung der Besteuerung innerhalb der EU. - 5. Zollpolitik: Durch den Erlaß der EU-Richtlinien zur Harmonisierung der Verfahren für die Überführung der Waren in den zollrechtlichen freien Verkehr (1979) und der Verfahren für die Ausfuhr 1981 wurde ein einheitliches Zollgebiet geschaffen (Zollunion). Die Formalitäten an den Grenzen wurden für den Reiseverkehr weitestgehend abgeschafft ("Reiseverkehr ohne Binnengrenzen").

 

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Harmonisierung der Besteuerung innerhalb der EU

 

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