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ECU

European Currency Unit, Europäische Währungseinheit. 1. Begriff: Die ECU ist ein Währungskorb, der die Währungen aller Mitgliedsländer der EU enthält; die anteilmäßige Zusammensetzung ist schon wiederholt angepaßt worden. Am 1. 5. 1995 entsprach der Wert eines ECU rund DM 1,86. Die Schaffung von ECU erfolgt dadurch, daß die Mitgliedsländer 20% ihrer Währungsreserven beim Europäischen Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) hinterlegen und im Gegenzug dafür ein entsprechend großes Guthaben in ECU eingeräumt bekommen. - 2. Bedeutung und Verwendung: a) Die ECU ist zentraler Bestandteil des Europäischen Währungssystems (EWS). In dieser Funktion hat die ECU im wesentlichen folgende währungspolitische Aufgaben: (1) Bezugsgröße (numéraire) für die Leitkurse der am Wechselkurs-Mechanismus beteiligten Währungen; (2) Indikator für Wechselkursabweichungen (sog. Divergenz-Indikator); (3) allein zulässige Recheneinheit für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Devisenmarkt-Interventionen in den beteiligten Währungen sowie im Zusammenhang mit dem Beistandskredit-Mechanismus des EWS (4); Mittel zum Saldenausgleich und damit Reserve-Instrument im Verhältnis der beteiligten Notenbanken untereinander. - b) Neben ihrer Rolle im Rahmen des EWS wird die ECU von den EU-Institutionen als Wertmaßstab für den EU-Haushalt, die verschiedenen Fonds (Strukturfonds) sowie als Recheneinheit zur Festsetzung der Preise im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder von Zöllen verwendet. Die ECU ist (bisher) kein Geld; ihre Rolle als Denominationsmaßstab in Privatverträgen oder für private Transaktionen ist insgesamt ziemlich gering.

 

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